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   VG Köln, 03.06.2013 - 18 K 6314/11   

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https://dejure.org/2013,11553
VG Köln, 03.06.2013 - 18 K 6314/11 (https://dejure.org/2013,11553)
VG Köln, Entscheidung vom 03.06.2013 - 18 K 6314/11 (https://dejure.org/2013,11553)
VG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 18 K 6314/11 (https://dejure.org/2013,11553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Taxikonzession; Betriebsaufgabe; Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Taxikonzession; Betriebsaufgabe; Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln durch Erteilung weiterer Konzessionen; Bewertung von Geschäftsübernahmen als Geschäftsaufgaben i.S.v. § 14 Abs. 4 Nr. 4 PBefG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Stadt Köln zur Erteilung einer Taxikonzession verpflichtet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erteilung einer neuen Taxikonzession

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Taxikonzession kann nicht mit Blick auf hohe Zahl an Geschäftsübernahmen verweigert werden

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Merkmal der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt Köln zur Erteilung einer neuen Taxikonzession verpflichtet - Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes durch Erteilung neuer Konzessionen nicht ausreichend belegt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07

    Zur Prognosebildung und zur Ermessensausübung bei der Vergabe von

    Auszug aus VG Köln, 03.06.2013 - 18 K 6314/11
    Diese Prognose setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Beschluss vom 31.1.2008 - 3 B 77.07 -, juris, voraus, dass die Behörde die von ihr prognostizierte Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes anhand der dafür maßgeblichen Gesichtspunkte, von denen in § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 4 PBefG einige beispielhaft aufgeführt sind, konkret belegt.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.2008, a.a.O, Rdnr. 10.

    Die Kammer war in diesem Zusammenhang auch nicht gehalten, ein Gutachten zu der Frage der Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Taximarktes einzuholen, denn es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Beschluss vom 31.1.2008, a.a.O.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Beschluss vom 31.1.2008 - 3 B 77.07 - eine Erhöhung um 20% als unproblematisch erachtet.

  • VG Karlsruhe, 20.04.2017 - 3 K 2922/16

    Anspruch auf Erteilung von zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen im Bezirk

    Übertragungen von Taxigenehmigungen gegen Bezahlung hoher Beträge stellen keine Geschäftsaufgabe im Sinne des § 13 Abs. 4 Nr. 4 PBefG dar (vgl. VG Köln, Urt. v. 03.06.2013 - 18 K 6314/11 -, juris Rn. 53).

    Bei der Vielzahl der durchgeführten Genehmigungsübertragungen kann von einer irrationalen Motivlage auf Erwerberseite aber nicht ausgegangen werden (vgl. VG Köln, Urt. v. 03.06.2013, a.a.O., Rn. 56).

  • VG Aachen, 28.03.2023 - 10 K 404/19

    Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens, Erteilung

    Dies habe das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 3. Juni 2013 (18 K 6314/11) bereits ausgeführt.

    vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, juris, Rn. 31 bis 33, und VG Köln, Urteil vom 3. Juni 2013 - 18 K 6314/11 -, juris, Rn. 50 ff.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 3. Juni 2013 - 18 K 6314/11 -, juris, Rn. 64.

  • VG München, 30.09.2015 - M 23 K 14.1406

    Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes

    Denn ein Verpflichtungsanspruch des Klägers besteht nur, wenn es an einer rechtmäßigen behördlichen Prognose über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen fehlt und die Behörde nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Kläger bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann (vgl. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 3 B 77/07 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 7.9.1989 - 7 C 44 - Rn. 13; VG Köln, U.v. 3.6.2013 - 18 K 6314/11 - juris Rn. 62).

    Das Gutachten unterscheidet sich auch von dem Gutachten, das der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (U.v. 3.6.2013 - 18 K 6314/11 - juris) zugrunde lag, auf die der Kläger Bezug genommen hat.

  • VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 2041/11

    Objektiver Versagungsgrund, Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes,

    Diese können auch nicht als "Marktaustritte" angesehen werden, sondern offenbaren vielmehr das immer noch bestehende wirtschaftliche Interesse an Taxikonzessionen, vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94/86 -, Rz. 18 juris und VG Köln, Urteil vom 3. Juni 2013 - 18 K 6314/11 -, juris.
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